Strafrecht2016-11-20T20:43:32+00:00

Strafrecht

Strafverteidigungen aller Art wie z.B.:

  • Kapitalverbrechen                               Verhaftungen
  • Drogendelikte                                       Zeugenrecht-/ Verletztenbeistand
  • Jugendstrafrecht                                  Anzeige
  • Verkehrsstrafsachen                            Stalking
  • Bußgeldverfahren                                Ermittlungsverfahren
  • Sexualstrafdelikte                                Hauptverhandlungen
  • Führerscheinentzug

Es ist unerlässlich, bei einem drohenden sowie eingeleiteten Ermittlungsverfahren frühestmöglich einen versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Hellhörig werden sollten Sie bei den Schlagworten:

  • Vorladung zur Vernehmung
  • Anklageschrift bzw. Strafbefehl
  • Durchsuchung bzw. Beschlagnahmung von Privat-oder Geschäftsräumen sowie Eigentum
  • Untersuchungshaft bzw. Strafvollzug
  • Widerrufung Ihrer Bewährung

Als ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt gewährleiste ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung. Ein Strafverfahren unterteilt sich insgesamt in drei Abschnitte:

  • Ermittlungsverfahren
  • Gerichtliches Strafverfahren – strafrechtliche Hauptverhandlung – Berufungsverfahren und Revisionsverfahren
  • Strafvollstreckung

In meiner Tätigkeit verteidige ich meinen Mandanten hinsichtlich des gegen ihn erhobenen Vorwurfes. Dabei kann sich die Verteidigung sowohl auf den Vorwurf oder nur gegen einen Teil desselben bzw. auf die Frage der Strafbemessung erstrecken, wenn der Vorwurf eingeräumt wird. Generell übernehme ich die Mandantschaft bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, d.h. Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision, sowie im Bereich der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs.

Im Strafrecht gilt im Sinne „nemo tenetur“ vor allem: Schweigen, denn Sie sollten sich selbst nicht belasten oder aktiv an Ihrer Überführung mitwirken. Sprechen Sie auf keinen Fall mit den Ermittlungsbeamten oder der Staatsanwaltschaft bevor Sie uns beauftragt haben. Machen Sie bitte auch schriftlich keine Angaben und verweigern Sie vorsorglich auch sonst jede aktive Mitwirkung an staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Maßnahmen. Bevor eine unbedachte Äußerung erfolgt muss zunächst Akteneinsicht eingeholt werden, um den Sachverhalt prüfen zu können. Auch bei staatlichen Zwangsmaßnahmen, wie beispielsweise Durchsuchungen oder Beschlagnahme sollten Sie sofort Kontakt zu uns aufnehmen. Unser Team sorgt mit einer auf den Fall genau abgestimmten und ausgefeilten Taktik dafür, dass das im Strafverfahren maximal Mögliche erreicht wird. Hierbei ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle entlastenden Tatsachen frühzeitig in das Verfahren eingeführt und berücksichtigt werden. Ebenso prüfen wir alle strafprozessualen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und Polizei auf ihre Zulässigkeit und beeinflussen frühzeitig die Ermittlungen in Ihrem Sinne. Wir nehmen umgehend Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die individuelle Verteidigungsstrategie.