Leistungen2018-08-25T11:19:18+00:00

Meine Mandanten können von mir und meinem Team höchste Fachkompetenz innerhalb meiner Beratung und Dienstleistungen erwarten. Zudem stehe ich Ihnen mit meinem Notruf rund um die Uhr zur Verfügung. Transparenz und eine reibungslose Kommunikation zeichnen unsere Arbeitsweise aus.

Kosten:

Für Sie als Mandant ist mir Spitzenleistung zu vernünftigen Preisen wichtig. Mein Honorar unterliegt generell den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) bzw. einer Vergütungsvereinbarung. Die Gebühren nach dem RVG stellen die gesetzlichen Mindestvergütungsansprüche von Rechtsanwälten dar. Die Kosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen, können Sie hier auf der Seite des Deutschen Anwalt Vereins berechnen.

Das Erstberatungsgespräch ist generell kostenlos. Je nach Aufwand, Umfang und Dauer beanspruche ich für weiter Aktionen einen Betrag zwischen 100,- und 150,- € zzgl. MwSt., dieses wird mit Ihnen zu Beginn der Beratung besprochen. Geht die Beratung in eine weitere Tätigkeit über, wird die Erstberatungsgebühr in den zuzüglich anfallenden Gebühren mit verrechnet. Grundsätzlich gilt im Zivilprozess, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat. Bei einer vergleichsweisen Lösung werden die Kosten in der Regel geteilt. Wenn Sie den Gerichtsprozess gewinnen, tragen Sie also in aller Regel keine Kosten!

Natürlich besteht die Option der Inanspruchnahme von Beratungshilfe bei nur geringem Einkommen oder dem Bezug von Sozialleistungen. Hierzu muss unter Darstellung Ihrer Einkommenssituation im Vorfeld der Beratung ein Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragt werden.